Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Zahlungsbedingungen
- Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen bleibt die Ware unser Eigentum. Schecks werden unter üblichem Vorbehalt gutgeschrieben. Unser Eigentumsvorbehalt erlischt erst nach Gutschrift des Scheckbetrags auf eines unserer Bankkonten.
- Auf Kredit gelieferte Ware gilt grundsätzlich als Kommissionsware.
- Begründete Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort bei Empfang der Ware geltend gemacht werden.
- Aufträge werden nur unter dem Vorbehalt der Lieferfähigkeit angenommen.
- Zahlungen sind nur an uns oder von uns Bevollmächtigte zu leisten. Die fakturierten Preise sind Nettopreise. Grundlage der Nettopreisberechnung ist sofortige Barzahlung. Schecks gelten nur als Barzahlung, wenn sie sofort nach Empfang eingelöst werden können. Bei Nichteinlösung von Lastschriften, Schecks und Wechseln tritt Zahlungsverzug ein. Neben den banküblichen Kosten berechnen wir 15,- Euro Mahn- bzw. Bearbeitungsgebühr.
- Bei Inanspruchnahme eines nicht vereinbarten Zahlungsziels bis zu 14 Tagen berechnen wir 2% des Rechnungsbetrags nach, über 14 Tagen 3%. Hinzu treten die banküblichen Verzugszinsen, ohne daß es einer formellen Inverzugssetzung bedarf. Für jede Mahnung berechnen wir 15,- Euro Mahn- bzw. Bearbeitungsgebühr. Zahlungen gelten jeweils auf unsere älteste Forderung geleistet.
- Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Donauwörth. Soweit gesetzlich zulässig, gilt für sämtlich sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten Donauwörth als Gerichtsstand vereinbart, insbesondere auch für den Fall, daß Ansprüche im Mahnverfahren geltend gemacht werden.
- Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

